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Fachanwalt, Fachanwälte
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Einem Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat, auf dem er über besondere Kenntnisse verfügt, kann der Titel Fachanwalt verliehen werden. Laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügt ungefähr jeder fünfte Rechtsanwalt über einen Fachanwaltstitel.
Ein Großteil der Mandanten legt bei der Suche nach einem juristischen Beistand besonderen Wert auf die Spezialisierung eines Fachanwalts, obwohl diese in der Regel einen höheren Stundensatz zugrunde legen als Anwälte ohne Fachanwaltstitel.
Die Verleihung des Fachanwaltstitels erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung, wobei die Entscheidung im Vorfeld von einem aus Rechtsanwälten bestehenden Fachausschuss getroffen wird.
Seit September 2009 darf ein Rechtsanwalt maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen, vorher waren es lediglich zwei. Allerdings muss sich der Fachanwalt jedes Jahr durch Seminare oder die Veröffentlichung von Publikationen auf dem jeweiligen Fachgebiet weiterbilden.
Was für Fachanwälte gibt es?
Derzeit gibt es für folgende Rechtsgebiete Fachanwaltsbezeichnungen: Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.