Fachanwalt, Fachanwälte Arbeitstrecht
Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer ist das Spezialgebiet des Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Unterschieden wir hierbei das kollektive Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber sowie dem Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Grundlage des Arbeitsrechts
Dem Arbeitsvertrag, der die Grundlage des Arbeitsrechtes bildet, liegen nationale Gesetze und Verordnungen, Betriebsvereinbarungen, arbeitsrechtlichen Regulierungen durch Tarifverträge sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zu Grunde.
Mandanten des Fachanwalts für Arbeitsrecht
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten werden. Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind, sind Arbeitnehmer. Arbeitgeber können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
Wird von dem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Arbeitnehmerseite vertreten, so sind in der Regel, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter seine Mandanten. Ausgeschlossen von der Vertretung von Fachanwälten für Arbeitsrecht sind Beamte, da es sich bei dem Beamtenrecht um einen Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts handelt.
Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die Arbeitgeberseite, ist die Beauftragung in der Regel durch eine Betrieb oder ein Unternehmen erfolgt, wobei der Arbeitgeber sowohl natürliche als auch juristische Person sein kann.