Fachanwalt, Fachanwälte Bank-Kapitalmarktrecht
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Sich ständig fortzubilden ist die Pflicht aller Fachanwälte.
Rechtsgebiete im Bank- und Kapitalmarktrecht
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
2. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
- das Konto und dessen Sonderformen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankvertragsrecht
3. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
4. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
5. Zahlungsverkehr, insbesondere
- Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-Scheckverkehr
- EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
- Kreditkartengeschäft
6. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
7. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
8. Factoring/Leasing
9. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
10. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht