Fachanwalt, Fachanwälte Bank-Kapitalmarktrecht

Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Sich ständig fortzubilden ist die Pflicht aller Fachanwälte.



Rechtsgebiete im Bank- und Kapitalmarktrecht

Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind in folgenden Bereichen nachzuweisen:


1. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

2. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

  • das Konto und dessen Sonderformen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bankvertragsrecht

3. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht

4. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft

5. Zahlungsverkehr, insbesondere

  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-Scheckverkehr
  • EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
  • Kreditkartengeschäft

6. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft

7. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung

8. Factoring/Leasing

9. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte

10. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht