Fachanwalt, Fachanwälte Erbrecht

Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Erbrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Sich ständig fortzubilden ist die Pflicht aller Fachanwälte.



Das Erbrecht

Grundlegend geregelt ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben betreffen, beinhaltet sind. Der juristische Übergang des Nachlasses auf den oder die Erben ist der Todeszeitpunkt des Verstorbenen, den man als Erblasser bezeichnet. Das gesamte Vermögen des Erblassers umfasst der Nachlass, welcher sowohl Eigentum, Forderungen oder Besitzrecht aber auch Schulden, sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, beinhalten kann.

Gleichzeitig ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz garantiert, um zu gewährleisten, dass es mit der Testierfreiheit, d.h. dem Recht zum Verfassen eines Testaments, grundsätzlich erhalten bleibt. Eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge oder ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf in Einzelfällen eingeschränkt werden.

Das Erbrecht ist ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in welchem die Vorschriften zur Erbfolge und rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf enthalten sind.



Rechtsgebiete im Erbrecht

Gemäß Fachanwaltsordnung sind für das Fachgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • Materielles Erbrecht
  • Bezüge zum Familienrecht
  • Sozialrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasspflegschaft
  • Erbenhaftung
  • Insolvenzrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht
  • Erbschaftsrecht
  • Schenkungssteuerrecht
  • Internationales Erbrecht
  • Letztwillige Verfügungen: Testamente, Erbverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Maßnahmen gegenüber dem Nachlassgericht nach dem Erbfall
  • Testamentsvollstreckung
  • Verfahrensführung, Prozessführung
  • Streitwerte und Anwaltsgebühren im Erbrecht