Fachanwalt, Fachanwälte Familienrecht

Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Familienrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.


Der Bewerber für den Fachanwaltstitel muss seine praktischen Fähigkeiten durch eine Liste von Fällen nachweisen, die er gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich bearbeitet hat. Fachausschüsse, welche meistens aus drei Anwälten bestehen, prüfen einzelne dieser Fälle. Sich ständig fortzubilden ist die Pflicht aller Fachanwälte.



Grundlagen des Familienrechts

Das Familienrecht ist Bestandteil des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse von durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Gesetzliche Grundlagen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung sind ebenfalls im Familienrecht festgelegt.


Das Familienrecht enthält neben den Vorschriften über das Eingehen und die Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Ehen und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich u.a. Bestimmungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Im Kindschaftsrecht sind außerdem die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Vorschriften über die Abstammung, sowie die Adoption geregelt.


Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bilden die Grundlage des Familienrechts in Deutschland. In der Regelbetragsverordnung und dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kindesunterhaltsrecht zusätzlich dokumentiert.