Fachanwalt, Fachanwälte Gewerblicher Rechtschutz

Mit deutlicher Mehrheit wurde durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 07.11.2005 die Einführung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz entschieden.


Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.


Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer, dass, gemäß Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO), der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war und über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes verfügt. Exklusiv, mit Ausnahme des Urheberrechts, erhält der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die von ihm umfassten Rechtsgebiete, d.h. es gibt weder einen eigenen Fachanwalt für Markenrecht, noch einen Fachanwalt für Wettbewerbs- oder Patentrecht.



Rechtsgebiete im gewerblichen Rechtsschutz

Eine Vielzahl von Rechtsgebieten ist unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutz zusammengefasst, welche mehr oder weniger alle mit den in einem Gewerbebetrieb entwickelten oder gebrauchten Rechten unterschiedlicher Art im Zusammenhang stehen. Besondere Kenntnisse muss der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gemäß Fachanwaltsordnung in folgenden Bereichen nachweisen:


1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht

2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen

3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb

4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts

5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes

6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts