Fachanwalt, Fachanwälte Handels- und Gesellschaftsrecht
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.
Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer, dass, gemäß Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO), der betreffende Rechtsanwalt in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle weisungsfrei und persönlich bearbeitet hat.
Rechtsgebiete im Handels- und Gesellschaftsrecht<
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts
- Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
- Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
- Handels- und gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Kartellrecht, Familien- und Erbrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Insolvenz- und Strafrecht
- Umwandlungsrecht
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Internationales Handelsrecht
- Materielles Handelsrecht
- Materielles Gesellschaftsrecht (Recht der Personengesellschaften, AG, KGaA, Konzernrecht)