Fachanwalt, Fachanwälte Insolvenzrecht
Seit 1999 gibt es den Titel "Fachanwalt für Insolvenzrecht".
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Insolvenzrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Wie alle Fachanwälte ist auch der Fachanwalt für Insolvenzrecht dazu verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Der Antragsteller muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Insolvenzrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet haben. Dies ist die Voraussetzung für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrung.
Rechtsgebiete im Insolvenzrecht
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Insolvenzrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Insolvenzverfahrensrecht
a) Insolvenzeröffnungsverfahren
b) Regelverfahren
c) Planverfahren
d) Verbraucherinsolvenz
e) Restschuldbefreiungsverfahren
f) Sonderinsolvenzen
2. Materielles Insolvenzrecht
a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung
c) Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
d) Sicherung und Verwaltung der Masse
e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
f) Abwicklung der Vertragsverhältnisse
g) Insolvenzgläubiger
h) Insolvenzanfechtung
i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
j) Steuerrecht in der Insolvenz
k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
l) Insolvenzstrafrecht
m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
b) Rechnungslegung in der Insolvenz
c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplan (Sanierung), der übertragenden Sanierung, der Liquidation.