Fachanwalt, Fachanwälte Urheber-Medienrecht


Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.

Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer, dass, gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO), der betreffende Rechtsanwalt 80 Fälle auf dem Gebiet des Medien- und Urheberrechts bearbeitet hat, von denen mindestens 20 Fälle gerichtliche Verfahren waren. Insgesamt 5 Fälle müssen sich mindestens auf die unter § 14 der FAO genannten Bereiche Urheberrecht, Verlagsrecht und Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung beziehen.

Rechtsgebiete im Medien- und Urheberrecht

Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Medien- und Urheberrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) von dem Fachanwalt in folgenden Bereichen nachzuweisen:

1. Grundzüge des Mediendienst-, Teledienst- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
2. Urheberrecht, einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrechte mit einem besonderen Fokus auf internationale Vertragsgestaltung und Verhandlung, internationale Urheberrechtsabkommen
3. Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht
4. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
5. Rundfunkrecht
6. Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts