Fachanwalt, Fachanwälte Medizinrecht

Seit 2004 gibt es den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht".

Eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung ist die Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.

Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Medizinrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Gleichzeitig ist er, wie alle Fachanwälte, dazu verpflichtet, sich laufend fortzubilden.

Dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Medizinrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet hat, ist die Voraussetzung für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen. Nachzuweisen sind hierbei 60 von dem Bewerber bearbeitete Fälle von denen mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren und davon wiederum mindestens 12 gerichtliche Verfahren sein müssen. Auf mindestens drei der vorgeschriebenen Bereiche müssen sich, gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) , die Fälle beziehen, wobei Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer anderen Gewichtung führen können.

Rechtsgebiete im Medizinrecht

Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Medizinrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) in folgenden Bereichen nachzuweisen:

1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung
b) strafrechtliche Haftung

2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe


4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
5. Vergütungsrecht der Heilberufe
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
8. Grundzüge des Apothekenrechts
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts