Fachanwalt, Fachanwälte Miet-Wohneigentumsrecht
Eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht.
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Gleichzeitig ist er, wie alle Fachanwälte, dazu verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Voraussetzung für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Miet- und Wohneigentumsrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet hat.
Rechtsgebiete im Miet- und Wohneigentumsrecht
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Miet- und Wohneigentumsrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Wohnungseigentumsrecht
2. Recht der Wohnraummietverhältnisse
3. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
4. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts