Fachanwalt, Fachanwälte Steuerrecht

Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Steuerrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.

Der Bewerber muss, als erforderlichen Nachweis für seine besonderen praktischen Erfahrungen,50 Fälle persönlich und weisungsfrei in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung bearbeitet haben, von denen mindestens 10 rechtsförmliche, d.h. Einspruchs- oder Klageverfahren waren. Die bearbeiteten Fälle müssen sich außerdem auf mindestens drei Bereiche des Rechtsgebiets Steuerrecht gemäß § 9 Nr. 3 der Fachanwaltsordnung (FAO) beziehen. Gegliedert sind diese Bereiche wie folgt:

1. Grundzüge des Verbrauchssteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts
2. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
a) Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuerrecht
b) Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht
c) Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer
4. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts

Allgemeines zum Steuerrecht

Sämtliche Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Steuerwesen in Deutschland werden als eigenständiges Rechtsgebiet von dem Steuerrecht umfasst. Das Steuergesetzt ist die Rechtsgrundlage, in dem das Verhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Trägern der Steuerhoheit geregelt ist. In der Verfassung sind außerdem die Grundsätze des deutschen Steuerrechts als Finanzverfassungsrecht dokumentiert.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht. Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die die Einzelsteuern umfassen, (wie z.B. Abgaben- oder Finanzgerichtsordnung), während sich das besondere Steuerrecht aus Einzelsteuergesetzen (wie z.B. dem Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz) zusammensetzt.