Fachanwalt, Fachanwälte Strafrecht
Seit 1995 gibt es den Fachanwalt für Strafrecht.
Nachweisen muss der Fachanwalt für Strafrecht besondere Kenntnisse muss auf dem Gebiet "Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften". Inhaltlich gehören dazu sowohl das Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das materielle Strafrecht, als auch das Strafverfahrensrecht mit Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Als Nachweis, dass der Bewerber zum Fachanwalt für Strafrecht auch besondere praktische Erfahrungen erworben hat, muss der Bewerber dokumentieren, dass er 60 Fälle bearbeitet hat, in deren Verlauf er an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht teilgenommen hat.
Allgemeines zum Strafrecht
Als eigenständiger Bestandteil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht der Strafgerichtsbarkeit und nicht der öffentlichen Verwaltung zugeordnet und gliedert sich in zwei Hauptzweige. Bei dem materiellen Strafrecht handelt es sich um das Kernstrafrecht, das im Strafgesetzbuch und in zahlreichen nebengesetzlichen Bestimmungen geregelt ist, während das formelle Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht umfasst.
Hauptziel des Strafrechts
Mit der Verletzung von geschützten Rechtsgütern befasst sich das Strafrecht, wobei diese nur dann mit Strafe bedroht werden soll, wenn die Möglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht ausreichen, um einen Rechtsgüterschutz herbeizuführen.
Den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten ist das Hauptziel des Strafrechts. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips sollte der gesetzgeberische Einsatz des Strafrechts allerdings immer nur letztes Mittel sein.