Fachanwalt, Fachanwälte Transport-Speditionsrecht
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht besitzen.
In dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss angeführt werden, von wem und wann alle das Fachgebiet betreffenden Bereiche unterrichtet wurden. Mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten aus den verschiedenen Bereichen des Lehrgangs mit den jeweiligen Bewertungen müssen des Weiteren vorgelegt werden.
Der erforderliche Nachweis dafür, dass der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht auch besondere praktische Erfahrungen erworben hat muss aufzeigen, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragstellung 80 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, mindestens 20 von diesen Fällen müssen gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren gewesen sein. Beziehen müssen sich diese Fälle auf das Recht des nationalen und grenzübergreifenden Straßentransports sowie mindestens zwei weitere Bereiche des Rechtsgebiets Transport- und Speditionsrecht gemäß Fachanwaltsordnung (FAO).
Diese Bereiche gliedern sich in die nachfolgenden Bausteine:
1. Allgemeines deutsches Frachtrecht, grenzüberschreitender Straßentransport
2. Recht des Eisenbahntransports, Recht des Lufttransports
3. Recht des Seeschiff- und des Binnenschifftransports, Multimodaltransport, Post- und Paketdienst
4. Spedition, Lagerhaltung, Güterumschlag, Logistik
5. Öffentliches Recht des Transports, Gefahrguttransport, Zollrecht und Zollabwicklung, Transportversicherungsrecht
6. Besondere prozessuale Probleme des Transportrechts, Schifffahrtsversicherung, Schiedsgerichtsbarkeit, Verkehrssteuern
Besonderheit des Rechtsgebiets des Transport- und Speditionsrechts
Die rechtlichen Grundlagen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts sind so vielseitig wie die transportierten Güter, da auf diesem Rechtsgebiet besondere haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche, handelsrechtliche und internationale Regelungen ineinander greifen. Dies gilt sowohl für das Speditions- und Lagerrecht, das Frachtrecht auf der Straße, Schiene oder in der Luft, als auch für das gesamte öffentliche Recht des Güterverkehrs.