Fachanwalt, Fachanwälte Verkehrsrecht
Besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht besitzen. Durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse.
Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer, dass, gemäß Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO), der betreffende Rechtsanwalt in den letzten drei Jahren vor Antragstellung 160 Fälle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bearbeitet hat, von denen mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren waren. Gemäß § 14 der FAO müssen sich diese wiederum auf mindestens 3 verschiedene Bereiche gemäß beziehen.
Rechtsgebiete im Verkehrsrecht
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Recht der Fahrerlaubnis
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Allgemeines zum Verkehrsrecht
Aus verschiedenen Vorschriften des Privatrechst und des öffentlichen Rechts setzt sich das komplexe Rechtsgebiet des Verkehrsrechts zusammen. Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußgeldrecht sind Bestandteile des öffentlichen Verkehrsrechts, während Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht zum privaten Verkehrsrecht gehören.
Unterteilt wird das Verkehrsrecht außerdem in das allgemeine und das besondere Verkehrsrecht. Zu dem besonderen Verkehrsrecht zählen Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Wasserverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Seerecht.